Zusatzleistungen zur AHV/IV Ergänzungsleistungen helfen dort, wo AHV- oder IV-Rente die minimalen Lebenskosten nicht decken. Im Kanton Zürich werden sie Zusatzleistungen genannt. Ergänzungsleistungen sind eine Versicherungsleistung der AHV oder IV, keine Sozialhilfe. Sie sichern AHV- und IV-Rentenberechtigten in bescheidenen Verhältnissen ein angemessenes Mindesteinkommen. SVA Zürich, Ergänzungsleistungen: Wer hat Anspruch? SVA Zürich, Ergänzungsleistungen: Kontaktformular
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