Generelle Informationen
Urne Öffnungszeiten
- Montag 8.00 - 11.00 Uhr und Montagnachmittag 14.00 - 18.30 Uhr
- Dienstag bis Freitag 8.00 - 11.00 Uhr (Nachmittag geschlossen)
Am Abstimmungswochenende:
- Sonntag 9.00 - 10.00 Uhr
Urnenstandort
Gemeindeverwaltung, Flaachtalstrasse 15, Schalter Einwohnerkontrolle
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder den Schriftenempfangsschein oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel ins neutrale Kuvert (C6) und kleben Sie dieses zu.
Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem neutralen Kuvert (indem die Stimm- oder Wahlzettel liegen) ins Antwortkuvert (C5), sodass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
Sie können das Antwortkuvert per Post schicken, es im Briefkasten der Gemeinderverwaltung einwerfen oder während der Bürostunden auf der Gemeindeverwaltung, Flaachtalstr. 15, Henggart abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Wahlbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens drei Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
- der Stimmrechtsausweis zerrissen ist