Sozialhilfe / öffentliche Fürsorge Notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Die Hilfe richtet sich nach den Besonderheiten und Bedürfnissen des Einzelfalls und den örtlichen Verhältnissen. Sie berücksichtigt andere gesetzliche Leistungen sowie die Leistungen Dritter und sozialer Institutionen. Die Fürsorgebehörde Henggart besteht aus fünf Mitgliedern. Ein Mitglied des Gemeinderates gehört ihr von Amtes wegen an. Im Übrigen wird die Organisation durch die Gemeindeordnung bestimmt. Die Fürsorgebehörde ist für die Gewährleistung der persönlichen Hilfe, die Durchführung der wirtschaftlichen Hilfe und die Berichterstattung an die Oberbehörden zuständig. Die Fürsorgebehörde arbeitet mit andern öffentlichen und privaten sozialen Institutionen zusammen. Der Bezirksrat übt die Aufsicht über die Fürsogebehörden aus. Der Regierungsrat übt die Oberaufsicht über die öffentliche Sozialhilfe aus. Informationen diesbezüglich erhalten Sie bei der Gemeinde (052 305 17 17). |