Gemeindeversammlung
Ort
WylandhalleDorfstrasse 41
8444 Henggart
Aufgaben
Kompetenzen
Die Stimmberechtigten können über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse Anfragen einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung verlangen. Sie richten die Anfrage schriftlich an den Gemeindevorstand.
Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeindevorstand spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich.
In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.
Weitere Details gehen aus dem Gemeindegesetz hervor.
Voraussetzungen
Nächste Versammlungen
Datum | Sitzung |
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Letzte Versammlungen
Datum | Sitzung |
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