Hundekontrolle
Gemäss Hundegesetz des Kantons Zürich § 21 müssen Hundehalterinnen und Hundehalter ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden. In der selben Frist ist ausserdem folgendes zu melden:
- Namens- oder Adressänderung der Halterin oder des Halters
- Übernahme des Hundes durch eine andere Halterin oder durch einen anderen Halter
- Tod oder Weitergabe des Hundes
Für die Anmeldung benötigen wir den Hundepass (Impfbüchlein) von Ihrem Hund.
Ausserdem ist mit Hunden der Rassetypenliste I die praktische Hundeausbildung zu besuchen.
Kurspflicht im Überblick
Alter des Hundes
- bei der Übernahme oder |
Welpenförderung (mind. 4 Lektionen) |
Junghundekurs (mind. 10 Lektionen) |
Erziehungskurs (mind. 10 Lektionen) |
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8 bis 16 Wochen |
ja | ja | nein |
16 Wochen bis 18 Monate |
nein | ja | ja, ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden |
18 Monate bis 8 Jahre |
nein | nein | ja |
über 8 Jahre |
nein | nein | nein |
Die Hundesteuer in Henggart beträgt CHF 150.- pro Hund und Jahr.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Amicus_Flyer.pdf (PDF, 290.38 kB) | Download | 0 | Amicus_Flyer.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 305 17 18 | einwohnerkontrolle@henggart.ch |