Der Todesfall ist so rasch als möglich, spätestens aber innerhalb von zwei Tagen nach Eintritt des Todes, durch die nächsten Angehörigen oder eine Vertrauensperson persönlich beim Bestattungsamt am Wohnort der/des Verstorbenen anzumelden (T 052 305 17 17). Bei einem Todesfall erreichen Sie uns auch ausserhalb der Öffnungszeiten über die folgende Notfallnummer: 052 305 17 15
Zum Termin beim Bestattungsamt ist die ärztliche Todesbescheinigung und/oder das Formular Todesanzeige sowie Ausweispapiere der anzeigeberechtigten Person mitzubringen.
Das Zivilstandsamt, welches den Todesfall beurkundet, benötigt von ausländischen Staatsangehörigen allenfalls noch zusätzliche Dokumente u.a. aus dem Ausland.