Gemeindeversammlung

Gemeindeversammlung

Ort

Wylandhalle
Dorfstrasse 41
8444 Henggart

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung ist die Versammlung der Stimmberechtigten.

Kompetenzen

Die Gemeindeversammlung beschliesst über Geschäfte, die ihr das kantonale Recht oder die Gemeindeordnung zuweist. Sie übt die politische Kontrolle über Behörden, Verwaltung und die weiteren Träger öffentlicher Aufgaben aus.

Die Stimmberechtigten können über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse Anfragen einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung verlangen. Sie richten die Anfrage schriftlich an den Gemeindevorstand.
Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeindevorstand spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich.
In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.

Weitere Details gehen aus dem Gemeindegesetz hervor.

Voraussetzungen

Wahl- und stimmberechtigte Schweizer Bürger mit Wohnsitz in Henggart.

Nächste Versammlungen

Datum Sitzung

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung