Geburt eines Kindes
Die Geburt ist innert 3 Tagen durch die Hebamme mittels Geburtsanmeldung beim Zivilstandsamt zu melden. Falls das Kind in einem Spital oder Geburtshaus zur Welt kommt, zeigt die Klinikverwaltung die Geburt dem Zivilstandsamt des Geburtsortes an. Über die einzureichenden Dokumente gibt das Spital oder Geburtshaus und das zuständige Zivilstandsamt Auskunft.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Bezirk Andelfingen | 052 305 22 22 | info@zivba.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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210.1 | Vertrag über die Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden im Zivilstandskreis Bezirk Andelfingen | 1. Juli 2003 |