Steuern: Fristerstreckungsgesuch
Frist zur Abgabe der Steuererklärung
Die Steuererklärung ist jeweils bis am 31. März einzureichen. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreichen können, so stellen Sie vor Ablauf dieses Termins beim Steueramt ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung.
Fristerstreckungsgesuch:
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 052 305 17 19 | steueramt@henggart.ch |