Hundekontrolle

Gemäss Hundegesetz des Kantons Zürich § 21 müssen Hundehalterinnen und Hundehalter ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden. In der selben Frist ist ausserdem folgendes zu melden:

  • Namens- oder Adressänderung der Halterin oder des Halters
  • Übernahme des Hundes durch eine andere Halterin oder durch einen anderen Halter
  • Tod oder Weitergabe des Hundes

Für die Anmeldung benötigen wir den Hundepass (Impfbüchlein) von Ihrem Hund.

Ausserdem ist mit Hunden der Rassetypenliste I die praktische Hundeausbildung zu besuchen.

Kurspflicht im Überblich

Alter des Hundes

- bei der Übernahme oder
beim Zuzug in den Kanton

Welpenförderung
(mind. 4 Lektionen)
Junghundekurs
(mind. 10 Lektionen)
Erziehungskurs
(mind. 10 Lektionen)
8 bis 16 Wochen ja ja nein
16 Wochen bis 18 Monate nein ja ja, ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden
18 Monate bis 8 Jahre nein nein ja
über 8 Jahre nein nein nein

 

Die Hundesteuer in Henggart beträgt CHF 150.- pro Hund und Jahr.

Zugehörige Objekte

Name
Amicus_Flyer.pdf (PDF, 290.38 kB) Download 0 Amicus_Flyer.pdf
Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt