Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass keine Bevormundung besteht. Gemäss ZGB § 13 besitz die Handlungsfähigkeit, wer volljährig und urteilsfähig ist. Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Einwohnerkonrolle ausgestellt und kann online oder telefonisch bestellt werden.
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Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 305 17 18 | einwohnerkontrolle@henggart.ch |