
Anmeldung / Zuzug
Herzlich Willkommen in Henggart!
Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister des Kantons Zürich (MERG) § 3 lit. f sind Sie bei der politischen Gemeinde Ihres Wohnortes persönlich meldepflichtig. Gemäss § 10 muss die Anmeldung innert 14 Tagen nach Eintritt der Meldepflicht erfolgen.
Die Anmeldung/der Zuzug nach Henggart kann via Online-Schalter oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Henggart erfolgen. Für die persönliche Anmeldung bringen Sie bitte Folgendes mit:
Schweizer Staatsangehörige:
- Heimatschein
- Ausweis (Pass oder ID)
- Wohnungsausweis, Miet- oder Kaufvertrag
- Krankenkassenkarte (KVG)
- Anmeldegebühr Fr. 20.-- (pro erwachsene Person)
Ausländische Staatsangehörige:
- Ausländerausweis
- Pass oder Identitätskarte
- Wohnungsausweis, Miet- oder Kaufvertrag
- Krankenkassenkarte (KVG)
- Arbeitsvertrag (nur bei Zuzug aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland)
- Anmeldegebühr Fr. 20.-- (pro erwachsene Person)
(zuzüglich allfällige Ausländerausweisgebühren)
Familien:
- zusätzlich Familienschein oder Geburtsscheine der Kinder
Wochenaufenthalter/Nebenniederlassung
- Aufenthaltsausweis (ehem. Heimatausweis)
- Pass oder Identitätskarte
- Wohnungsausweis, Miet- oder Kaufvertrag, Bestätigung von Vermieter
- Fragebogen für Wochenaufenthalter (erhältich bei Einwohnerkontrolle Henggart)
- Jahresgebühr Fr. 100.--
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 052 305 17 18 | einwohnerkontrolle@henggart.ch |