Abstimmungen, Wahlen
Sonntag, 09.00 bis 10.00 Uhr
Vorzeitige Stimmabgabe:
In der Woche vor dem Abstimmungstag kann während den ordentlichen Öffnungszeiten die Stimme persönlich oder durch einen Stellvertreter vorzeitig auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Stellvertretung:
Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten. Die vertretene Person hat sich damit auf dem Stimmrechtsausweis schriftlich einverstanden zu erklären.
Briefliche Stimmabgabe:
Sobald die Abstimmungsunterlagen verteilt sind, kann brieflich abgestimmt werden. Dabei ist folgendes zwingend zu beachten:
- Legen Sie die Stimm- und Wahlzettel in das vorgesehene C6 Kuvert
- Verwenden Sie für jede stimmende Person ein eigenes Kuvert
- Der Stimmrechtsausweis gehört nicht in dieses Kuvert
- Verschliessen Sie das C6 Kuvert
- Legen Sie das C6 Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis ins Antwortkuvert C5.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 052 305 17 10 | gemeinde@henggart.ch |