Ausnahme generelles Feuer- und Feuerwerksverbot am 1. August 2024

25. Juli 2024

Im März 2023 hat der Gemeinderat Henggart ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Gemeindegebiet erlassen. In besonderen Fällen, vor allem bei grossen öffentlichen Festen, kann eine Ausnahmebewilligung ausgesprochen werden.

Das Abbrennen von Lärm verursachendem Feuerwerk ist auf dem Gemeindegebiet von Henggart nur am 1. August und in der Nacht auf den 2. August sowie in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar, jeweils von 22.00 Uhr bis 01.00, Uhr gestattet. Zudem darf das Feuerwerk nur so abgebrannt werden, dass keine Personen, Tiere oder Sachen gefährdet werden. In Menschenansammlungen ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Ausnahmen bedürfen einer Polizeibewilligung.

Die vollumfängliche Verantwortung für das gefahrlose Abbrennen des Feuerwerkes obliegt immer der Person, welche das Feuerwerk zündet. Bei Eintreten eines Schadenereignisses haftet immer die Person, die das Feuerwerk abgebrannt hat.

Feuerwerk