Mieterwechsel melden (Drittmeldepflicht von Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber)
Mit der Drittmeldepflicht können Sie Ein- und Auszüge Ihrer Mieter/innen sowie Logisnehmer/innen online an die Gemeinde melden. Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht.
Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 305 17 18 | einwohnerkontrolle@henggart.ch |