Waffenerwerbsschein
Bewilligungspflichtige Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile erfordern einen Waffenerwerbsschein. Im Kanton Zürich sind die Gemeinden für die Erteilung zuständig.
Bitte füllen Sie das Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins vollständig aus und reichen es mit den folgenden Unterlagen bei der Einwohnerkontrolle Henggart ein:
- Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitäskarte; für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises
- Für Personen mit Wohnsitz im Ausland und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz; eine amtliche Bestätigung ihres des Wohnsitz- bzw. Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffen oder des/der wesentlichen Waffenbestandteils/e berechtigt sind
Der Waffenerwerbsschein wird für sechs Monate ausgestellt und ist in der ganzen Schweiz gültig. Sofern innerhalb der Gültigkeitsdauer darum ersucht wird, kann der Waffenerwerbsschein einmalig um maximal 3 Monate verlängert werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 305 17 18 | einwohnerkontrolle@henggart.ch |
Name | Download |
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