Abmeldung / Wegzug

Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister des Kantons Zürich (MERG) § 3 lit. f sind Sie bei der politischen Gemeinde Ihres Wohnortes persönlich meldepflichtig. Gemäss § 10 muss die Abmeldung innert 14 Tagen nach Eintritt der Meldepflicht erfolgen.

Die Abmeldung/der Wegzug innerhalb der Schweiz kann via Online-Schalter oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Henggart erfolgen. Für die persönliche Abmeldung bringen Sie bitte Folgendes mit:

Schweizer Staatsangehörige:

  • Ausweis (Pass oder ID)
  • Schriftenempfangsschein
  • Neue Wohnadresse


Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländerausweis
  • Neue Wohnadresse

 

Wegzug ins Ausland

Für die Abmeldung ins Ausland bitten wir Sie, sich persönlich bei uns zu melden.

Zugehörige Objekte