Abmeldung / Wegzug
Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister des Kantons Zürich (MERG) § 3 lit. f sind Sie bei der politischen Gemeinde Ihres Wohnortes persönlich meldepflichtig. Gemäss § 10 muss die Abmeldung innert 14 Tagen nach Eintritt der Meldepflicht erfolgen.
Die Abmeldung/der Wegzug innerhalb der Schweiz kann via Online-Schalter oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Henggart erfolgen. Für die persönliche Abmeldung bringen Sie bitte Folgendes mit:
Schweizer Staatsangehörige:
- Ausweis (Pass oder ID)
- Schriftenempfangsschein
- Neue Wohnadresse
Ausländische Staatsangehörige:
- Ausländerausweis
- Neue Wohnadresse
Wegzug ins Ausland
Für die Abmeldung ins Ausland bitten wir Sie, sich persönlich bei uns zu melden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 052 305 17 18 | einwohnerkontrolle@henggart.ch |